Neue Regeln für Powerbank-Nutzer auf Reisen
Ein Schwelbrand in einem Flugzeug in Südkorea führt in der Luftfahrtbranche zu Änderungen der Gepäckregelungen. Mutmaßliche Ursache des Feuers: eine Powerbank. Zahlreiche Fluggesellschaften reagieren darauf mit verschärften Sicherheitsvorkehrungen.
Südkorea macht den Anfang
Sämtliche südkoreanischen Airlines erliessen ab dem 1. März neue Regeln. Powerbanks dürfen während des Fluges nicht mehr an Geräte angeschlossen oder geladen werden. Die Mitnahme ist auf Akkus mit einer Leistung von maximal 100 Wattstunden beschränkt. Diese müssen separat in Taschen oder Plastiktüten verpackt oder mit Isolierband umwickelt werden. Die Akkus müssen im Handgepäck mitgeführt und in Reichweite aufbewahrt werden, nicht im Gepäckfach. Größere oder mehrere Akkus für medizinische Zwecke müssen vorab angemeldet werden.
Asien zieht nach
Singapore Airlines, Scoot, Thai Airways, Eva Air und China Airlines führten ähnliche Richtlinien ein. Die Lufthansa verbietet das Aufladen von Powerbanks ebenfalls.
Generelle Regelungen
Die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) und der Branchenverband IATA erlauben die Mitnahme von Powerbanks ausschließlich im Handgepäck. Der Grund: Im Falle eines Brandes im Frachtraum würde dieser zu spät bemerkt werden.
Was bedeutet das für Reisende?
Informieren Sie sich vor Ihrem Flug über die spezifischen Richtlinien Ihrer Fluggesellschaft. Packen Sie Ihre Powerbanks sicher und gemäß den Vorschriften ein. Vermeiden Sie das Aufladen von Powerbanks während des Fluges. Seien Sie sich der potenziellen Risiken von Lithium-Akkus bewusst.
Foto Powerbank: AdobeStock