Hotelmeldeschein für deutsche Gäste entfällt ab 2025
Der Bundesrat hatte im Oktober 2024 die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Gäste zum 1. Januar 2025 beschlossen. Damit entfällt für Hotels in Deutschland ab diesem Datum die Pflicht, von inländischen Gästen Meldescheine nach den §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz (BMG) zu verlangen. Diese Neuregelung bedeutet eine erhebliche Vereinfachung für Reisende und Hotelbetreiber. Deutsche Gäste müssen sich in Zukunft nicht mehr beim Check-in im Hotel ausweisen und einen Meldeschein ausfüllen.
Von der Abschaffung des Hotelmeldescheins ausgenommen sind weiterhin:
- Gäste aus dem Ausland: Aufgrund des Schengener Durchführungsübereinkommens und der damit verbundenen Melde- und Ausweispflicht für Ausländer müssen ausländische Gäste weiterhin Meldedaten in den Hotels hinterlegen. Die Meldescheine sind vom Beherbergungsbetrieb 12 Monate aufzubewahren und spätestens nach weiteren drei Monaten zu löschen.
- Gäste in Kur- und Erholungsorten: In Kur- und Erholungsorten, in denen ein Gästebeitrag erhoben wird, bleibt die Meldepflicht bestehen. Die Rechtsgrundlagen zur Erhebung der Daten und Abführung der Gästebeiträge für die Gemeinden werden durch das Kommunalabgabengesetz der jeweiligen Bundesländer geregelt.
Hintergrund der Entscheidung
Das Schengener Durchführungsübereinkommen regelt seit 2006 das Reiseverhalten für Drittstaatler und verpflichtet alle Schengenstaaten zur Melde- und Ausweispflicht für Ausländer.
Die Abschaffung des Hotelmeldescheins für deutsche Gäste ist Teil einer umfassenden Überprüfung bürokratischer Prozesse und soll den Verwaltungsaufwand für Hotels und Reisende reduzieren.
Reisefreiheit im Schengen-Raum: Was Urlauber aus Drittstaaten wissen müssen
Die Europäische Union hat mit dem Schengener Abkommen einen großen Raum geschaffen, in dem Reisefreiheit für Bürger der Mitgliedstaaten und viele andere Personen gilt. Das Schengener Durchführungsübereinkommen (SDÜ), das seit 2006 in Kraft ist, regelt die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen in diesem Gebiet.
Einreisebestimmungen für Drittstaatsangehörige
Drittstaatsangehörige, die in den Schengen-Raum einreisen möchten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört in erster Linie ein gültiger Reisepass oder ein anderes anerkanntes Grenzübertrittspapier. Je nach Nationalität kann auch ein Visum erforderlich sein.
Neben den Reisedokumenten müssen Reisende ihren Aufenthaltszweck und die Umstände ihres Aufenthalts nachweisen können. Dazu gehört beispielsweise eine Hotelreservierung, eine Einladung von Freunden oder Familie oder der Nachweis einer organisierten Reise.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt und die Rückreise. Reisende müssen in der Lage sein, ihren Lebensunterhalt während der Reise zu bestreiten und die Kosten für die Rückreise oder die Weiterreise in ein anderes Land zu decken.
Verpflichtungen von Beförderungsunternehmen
Beförderungsunternehmen wie Fluggesellschaften und Reedereien spielen eine wichtige Rolle bei der Kontrolle der Einreisebestimmungen. Sie sind verpflichtet, sicherzustellen, dass Drittstaatsangehörige, die sie befördern, über die erforderlichen Reisedokumente verfügen. Verstöße gegen diese Bestimmungen können mit Sanktionen geahndet werden. Die Schengengesetze dienen dazu, die illegale Einreise in den Schengen-Raum zu verhindern und die Sicherheit der Mitgliedstaaten zu gewährleisten.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Es gibt bestimmte Ausnahmen und Sonderregelungen für bestimmte Gruppen von Reisenden. Dazu gehören beispielsweise Flüchtlinge, die unter die Genfer Konvention fallen, sowie Personen, die aus humanitären Gründen einreisen.
Wichtige Hinweise für Reisende
- Beantragen Sie gegebenenfalls ein Visum rechtzeitig vor Ihrer Reise.
- Stellen Sie sicher, dass Ihre Reisedokumente gültig sind und Sie alle erforderlichen Nachweise erbringen können.
- Informieren Sie sich über die Zollbestimmungen und andere relevante Vorschriften für den Schengen-Raum.
Fazit
Das Schengener Durchführungsübereinkommen ist ein komplexes Regelwerk, das die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen im Schengen-Raum regelt. Es ist wichtig, dass sich Reisende vor ihrer Reise umfassend informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden und einen reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten.
Weitere Informationen:
- Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Reisen im Schengen-Raum
- Informationen der EU-Kommission zum Thema Freizügigkeit und Reisen im Schengen-Raum
Das BKA stellt das Schengener Durchführungsübereinkommen online bereit unter diesem Link.