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Spaniens Einreisebestimmungen für Nicht-EU-Bürger

Bei der Polizei auf Mallorca ist jetzt ein neues Dokument erhältlich, mit dem Residenten ihre Gäste aus Nicht-EU-Ländern wie Großbritannien oder der Türkei offiziell vorab zu einem Besuch einladen können. Damit richten sich spanische Behörden vor allem an Personen, die nicht über ein Reiseunternehmen buchen und auf der Insel ein Hotel oder eine Ferienwohnung bewohnen. 

Spanien stellt jetzt offizielle Einladungen aus, um Reisenden aus Nicht-EU-Ländern den Besuch zu erleichtern. Auch für nicht in Spanien ansässige Briten gilt das Dokument zusätzlich zu der 90-Tage-Regel, die besagt, dass Nicht-EU-Bürger nur 180 Tage pro Jahr in Spanien verbringen dürfen – in zwei Blöcken. Folgende Dokumente sollen bei der Polizeiwache vorgelegt werden, um die „Carta de Invitación“ zu erhalten:

  • Eine Kopie eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises
  • Nachweis der Rechtsstellung in Spanien (z. B. Aufenthaltsgenehmigung)
  • Nachweis ausreichender finanzieller Mittel zur Deckung der Ausgaben des Gastes während seines Aufenthalts in Spanien
  • Angaben zur Person des Gastes, einschließlich des vollständigen Namens, des Geburtsdatums, der Staatsangehörigkeit und der Reisepassnummer
  • Angaben zur Beziehung zwischen Gast und Gastgeber sowie zum Zweck des Besuchs und zur Dauer des Aufenthalts
  • Eine Adresse, an der der Gast während seines Aufenthaltes in Spanien wohnen wirdMehr über die „Carta de Invitación“ steht unter consilium.europa.eu/prado

 

 

Welche Nicht-EU-Länder benötigen für die Einreise nach Spanien kein Kurzzeitvisum?
  • Staatsangehörige von

    Australien, Israel, Japan, Kanada, Republik Korea (Südkorea), Neuseeland, USA, Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland.

  • Staatsangehörige folgender Staaten, wenn die Einreise nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erfolgt:

    Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino.

Staatsbürger dieser Länder können in das spanische Hoheitsgebiet einreisen, ohne ein Schengen-Visum zu beantragen. Sie müssen jedoch Voraussetzungen erfüllen wie den Nachweis einer Unterkunft oder eines Rückflugs. In allen genannten Ausnahmefällen muss innerhalb von 90 Tagen nach Einreise ein Aufenthaltstitel bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Lediglich die Einreise kann ohne Visum erfolgen. Ohne Aufenthaltstitel darf keine Erwerbstätigkeit aufgenommen werden.
Mehr zu den Einreisebestimmungen steht unter blsspainvisa.com und bmi.bund.de.
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