Von neuen Reiseregeln, Goldenen Visa und Schengen-Erweiterung: Wichtige Änderungen in der EU ab 2025
Das kommende Jahr bringt Neuerungen in der Europäischen Union mit sich.
- Ab dem 1. Januar 2025 werden Bulgarien und Rumänien Vollmitglieder des Schengen-Raums.
- Griechenland wird sein Goldenes-Visum-Programm erweitern und die EU führt die Systeme EES und ETIAS ein.
- 2025 bringt signifikante Änderungen in Bezug auf Reisen und Richtlinien in der EU mit sich.
Während 2024 viele Entwicklungen brachte, die Ausländer als auch EU-Bürger betrafen, stehen 2025 weitere Fortschritte, Regeln und Anpassungen bevor.
Von der Erweiterung des Schengen-Raums bis zur Einführung neuer Grenzsysteme – 2025 wird es wichtige Änderungen geben. Um Sie auf die wichtigsten Neuerungen vorzubereiten, stellt Schengen.News die wichtigsten Updates zusammen, die nächstes Jahr in der EU anstehen.
Einführung des Entry/Exit-Systems (EES) und des Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystems (ETIAS)
Eine der wichtigsten Änderungen im Jahr 2025 ist die Einführung von zwei neuen Grenz- und Reisesystemen: dem Entry/Exit-System (EES) und dem Europäischen Reiseinformations- und Genehmigungssystem (ETIAS).
Ursprünglich sollte das EES im November 2024 eingeführt werden, wurde jedoch aufgrund verschiedener Probleme, darunter die mangelnde Bereitschaft einiger Mitgliedstaaten, auf 2025 verschoben. Laut der offiziellen EU-Website wird das System 2025 starten. Ein genaues Datum soll nach dem Treffen des Rats für Justiz und Inneres bekannt gegeben werden.
Das neue Grenzsystem der EU ersetzt das manuelle Stempeln von Pässen und bringt Vorteile sowohl für Mitgliedstaaten als auch für Reisende in die EU. Es betrifft alle Reisenden, unabhängig davon, ob sie visumfrei in den Schengen-Raum einreisen dürfen oder nicht. Die Registrierung erfolgt an den Außengrenzen der EU, ohne dass Reisende vorab Maßnahmen ergreifen müssen.
Fortschrittliche Einführung des EES
Auch die Einführung des ETIAS ist für 2025 geplant. Im Gegensatz zum EES, das für alle Reisenden verpflichtend ist, müssen ETIAS-Dokumente nur von visumbefreiten Reisenden beantragt werden.
Sobald ETIAS eingeführt ist, müssen etwa 1,4 Milliarden Menschen aus mehr als 60 Ländern das Dokument im Voraus beantragen. Das genaue Startdatum steht noch aus, aber das EES wird zuerst eingeführt, gefolgt von ETIAS einige Monate später. Ziel dieser Systeme ist es, die Sicherheit der EU und der Reisenden zu stärken.
Bulgarien und Rumänien treten dem Schengen-Raum vollständig bei
Eine weitere bedeutende Änderung ist der Beitritt Bulgariens und Rumäniens zum Schengen-Raum über die Landgrenzen am 1. Januar 2025.
Bisher waren die beiden Länder nur per Luft- und Seeweg Teil des Schengen-Raums. Ab 2025 entfällt die Grenzkontrolle mit den Nachbarstaaten im Schengen-Raum, was die Bewegungsfreiheit für Bewohner und Reisende erleichtert.
Griechenland erweitert Goldenes-Visum-Programm, Spanien plant dessen Abschaffung
Griechenland plant, ab 2025 einen neuen Investitionsweg im Rahmen seines Goldenen-Visum-Programms einzuführen, der auf Start-ups ausgerichtet ist.
Um ein Goldenes Visum über diesen Weg zu erhalten, müssen Investoren folgende Kriterien erfüllen:
- Mindestens 250.000 Euro in Start-ups investieren, die im Nationalen Start-up-Register gelistet sind.
- Eine maximale Eigenkapitalbeteiligung von 33 % am Unternehmenskapital oder den Stimmrechten haben.
- Innerhalb des ersten Jahres mindestens zwei Arbeitsplätze schaffen und diese für mindestens fünf Jahre erhalten.
Im Gegensatz dazu plant Spanien, das Goldene-Visum-Programm für Immobilieninvestitionen abzuschaffen. Das Gesetz könnte jedoch aufgrund eines Vetos im spanischen Senat verzögert werden.
Einführung und Erhöhung von Tourismussteuern in Europa
Ab dem 1. Januar 2025 wird Madeira eine Gebühr für Wanderer auf allen 30 Routen der Region erheben. Derzeit wird nur für sieben beliebte Wanderwege eine Gebühr von 3 Euro erhoben, die ab 2025 für alle Routen gilt. Verstöße werden mit 50 Euro geahndet.
Weitere Änderungen umfassen:
- Évora, Portugal: Einführung einer neuen Tourismussteuer (Betrag noch offen).
- Venedig, Italien: Verdopplung der aktuellen 5-Euro-Tourismussteuer auf 10 Euro für spontane Besuche an bestimmten Tagen.
- Griechenland: Erhöhung der täglichen Tourismussteuer von derzeit 0,5 Euro auf 2 Euro, während der Hochsaison sogar auf bis zu 8 Euro.
Frankreich verschärft Kriterien für Aufenthaltstitel
Ab 2025 wird Frankreich strengere Regeln für mehrjährige Aufenthaltstitel einführen. Bewerber müssen Sprachkenntnisse auf A2-Niveau nachweisen, für zehnjährige Titel sogar auf B1-Niveau. Ein genaues Datum steht noch aus.
EU-Bürger benötigen ab April 2025 eine Reisegenehmigung für das Vereinigte Königreich
Ab dem 2. April 2025 benötigen EU-Bürger eine Elektronische Reisegenehmigung (ETA), um ohne Visum in das Vereinigte Königreich einzureisen. Die Gebühr beträgt 11 Euro, und die Genehmigung ist zwei Jahre gültig.
EU-Bürger können ab dem 5. März 2025 die ETA beantragen, die für mehrfache Aufenthalte von bis zu 60 Tagen gilt.
Mehr dazu unter schengen.news
Nicole Bauer, MdB, kommentiert die Neuregelung:
„Nach unseren Informationen wird sich die für November 2024 geplante Einführung eines europäischen Biometriesystems für Kurzzeitreisende in den Schengen-Raum leider erneut verschieben. Dies hatte die Europäische Kommission bereits bei einer Konferenz der EU-Innenminister vor einigen Wochen bestätigt. Damals hatte sie auch angekündigt, eine schrittweise Inbetriebnahme zu prüfen. Nun zeichnet sich ab, dass dies nicht möglich ist. Der Start könnte sich deshalb bis zum kommenden Frühjahr verzögern.
Ursprünglich sollte das System 2022 in Betrieb gehen, der Termin wurde bereits mehrfach verschoben. Als Grund nannte die zuständige EU-Agentur für das Management von IT-Großsystemen (eu-LISA) Lieferschwierigkeiten bei dem Konsortium, das den Auftrag für das EES erhielt.
Für die neuerliche Verspätung bei der Umsetzung des EES sind Deutschland, Frankreich und die Niederlande verantwortlich. Die drei Länder haben die finalen Tests ihrer nationalen Biometriesysteme noch nicht erfolgreich abgeschlossen. Die EU-Innenkommissarin Ylva Johansson sprach dazu von „Bedenken hinsichtlich der Widerstandsfähigkeit des Systems“.
Informationen dazu unter: https://netzpolitik.org/2024/ein-ausreisesystem-geplantes-eu-biometriesystem-wird-zum-desaster/.
Die EU-Kommission hat den 6. Oktober 2024 als Zieldatum für die Inbetriebnahme des EES festgelegt. Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um ein politisches Datum, vgl. die Stellungnahme der Innenkommissarin Johansson auf dem JI-Rat vom 04.03.2024 (in Brüssel im Nachgang zur Sitzung veröffentlicht: „Der 6. Oktober sei nun als vorläufiges Datum festgelegt worden, damit alle Beteiligten ein Zieldatum hätten. Das genaue Datum würde jedoch erst zu späterer Zeit festgelegt.“). Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, der Kommission bis Anfang August ihre Betriebsbereitschaft (sog. Readiness-Erklärung) zu melden. Vorab wird im Juli durch die Kommission eine Betrachtung der europäischen Gesamtsituation und der Situation in den einzelnen Mitgliedstaaten stattfinden und im Anschluss ein konkreter Zieltermin benannt, in dem das EES in Betrieb genommen wird.
Zwingend notwendig für die Inbetriebnahme ist es, dass neben der technischen Bereitschaft des Systems bei eu-LISA und in allen MS die erforderlichen infrastrukturellen und organisatorischen Maßnahmen umgesetzt worden sind, und dass ausreichend Personal angemessen geschult worden ist. Deutschland ist hier mit den beteiligten Geschäftsbereichsbehörden des BMI insgesamt gut aufgestellt und kann alle Kriterien der Readiness-Erklärung gegenüber der Kommission Anfang August erfüllen. Da das EES in allen 27 Mitgliedsstaaten gleichzeitig starten muss („Big Bang“), ist erforderlich, dass auch alle anderen ihre Readiness erklären können.
Deutschland hat alle notwendigen Maßnahmen ergriffen, um Anfang August die von der Kommission verlangte Readiness-Erklärung abzugeben. Da der finale Inbetriebnahmezeitpunkt von der EU-Kommission erst im Juli oder August festgelegt und bekanntgegeben wird, kann derzeit keine Aussage zu einer „fristgerechten“ Inbetriebnahme getroffen werden. Der Vollständigkeit halber wird angemerkt, dass auch die in der Anfrage zitierte Frist zur Inbetriebnahme von ETIAS entsprechend unzutreffend ist.“
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