10-Jahres-Regel für Reisepässe nach dem Brexit
Urlauber aus Drittstaaten, die eine Reise in die EU planen, sollten sich der „10-Jahres-Regel“ für Reisepässe bewusst sein, die sich nach dem Brexit auch für Briten änderte.
Zuvor konnten Reisende aus dem Vereinigten Königreich bis zu neun Monate Gültigkeit eines alten Reisepasses in einen neuen übertragen. Die EU-Länder akzeptieren jedoch heute keine Pässe mehr, die vor mehr als 10 Jahren ausgestellt wurden.
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Schätzungsweise 32 Millionen Menschen haben vor Inkrafttreten der neuen Regeln einen Reisepass beantragt. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU müssen Reisende, die in ein Land innerhalb der EU, einschließlich Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz (mit Ausnahme Irlands), reisen, einen Reisepass besitzen, der weniger als zehn Jahre vor dem Abreisedatum ausgestellt wurde. Zudem muss der Reisepass noch drei Monate über das geplante Rückreisedatum hinaus gültig sein.
EU-Visabestimmungen im Schengen-Raum
In der EU gelten außerdem gemeinsame Visabestimmungen für Kurzaufenthalte (d. h. bis zu 90 Tage pro Land innerhalb eines Zeitraums von insgesamt maximal 180 Tagen) im Schengen-Raum. Diese Vorschriften gelten in 27 europäischen Ländern, in den 23 EU-Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn sowie in den vier Nicht-EU-Ländern: Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Diese Länder bilden zusammen den Schengen-Raum.
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